Was können Sie tun?
Stifter werden
Sie können dem Stiftungskapital der Bürgerstiftung einen Betrag zustiften. Dieses Geld bleibt auf Dauer erhalten. Nur die Erträge werden für die Stiftungsarbeit verwendet.
Den Zustiftungsbetrag können Sie überweisen. Wir ziehen den Betrag aber auch gern von Ihrem Konto ein. Benutzen Sie bitte die Zustiftungserklärung, die Sie hier herunterladen können.
Sie erhalten eine Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt.
Geld, das Sie der Bürgerstiftung zustiften, bleibt in Celle und in der Region. Sie können sich vor Ort davon überzeugen, was damit geschieht.
Herzlichen Dank!
Ab einer Zustiftung von 1.000 Euro werden Sie Mitglied der Stifterversammlung und können so die Arbeit der Bürgerstiftung mitgestalten.
Treuhandstiftung
Sie können auch eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung errichten.
Damit ist der Fortbestand Ihres Vermögens in einer eigenen Stiftung gesichert, ohne dass Sie die bürokratischen Hürden einer eigenen Stiftungsgründung überwinden müssen. Sie bestimmen im Rahmen der Zwecke der Bürgerstiftung Ihren eigenen Stiftungszweck. Sie können der Treuhandstiftung Ihren Namen geben, der dauerhaft mit der Stiftung verbunden bleibt. So tun Sie Gutes über Generationen, und Ihr Name wird gewissermaßen unsterblich.
Eine Treuhandstiftung können Sie zu Lebzeiten errichten, aber auch durch Testament. Möglich ist auch eine Zwischenform: Sie statten die Treuhandstiftung zu Lebzeiten mit einem Anfangsvermögen aus und stocken sie in Ihrem Testament auf. So können Sie selbst noch den Nutzen erfahren, den Ihre Stiftung ermöglicht.
Wenn Sie daran denken, eine Treuhandstiftung zu errichten, sollten Sie das Vorgehen sorgfältig bedenken. Deshalb bieten wir Ihnen Rat und Hilfe an, selbstverständlich auch in persönlichen Gesprächen. Sprechen Sie uns an. Die Vorstandsmitglieder der Bürgerstiftung stehen Ihnen gern zur Verfügung.

