Organisation
Die Bürgerstiftung Celle ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat die Bürgerstiftung stiftungsrechtlich anerkannt.
In der Bürgerstiftung haben sich Bürger und Unternehmen zusammengeschlossen, die bereit sind, sich für das Gemeinwohl zu engagieren. So ist die Bürgerstiftung eine unabhängige Einrichtung, deren Tätigkeit nicht vom Staat, von kommunalen Gremien, von Parteien, von Kirchen oder von einzelnen Wirtschaftsunternehmen bestimmt wird. Die Entscheidungen der Bürgerstiftung werden allein von den eigenen Gremien getroffen, die nur dem Gemeinwohl und den Bestimmungen der Satzung verpflichtet sind. Die Besetzung der Gremien wird nicht von außen her bestimmt, z.B. von einer kommunalen Gebietskörperschaft. Die Gremien werden ausschließlich aus der Bürgerstiftung heraus besetzt.
Dafür, dass die Unabhängigkeit nicht nur auf dem Papier steht, sondern praktiziert wird, garantieren auch die Personen, die den Gremien der Bürgerstiftung angehören.
Die Bürgerstiftung Celle hat drei Gremien:
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die Stifterversammlung,
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den Stiftungsrat,
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den Vorstand.
Die Stifterversammlung wählt die Mitglieder des Stiftungsrats, und der Stiftungsrat wählt die Mitglieder des Vorstands. Die Mitgliedschaft in den Gremien ist ehrenamtlich. Kein Mitglied eines Gremiums bekommt eine Vergütung für seine Tätigkeit.
Der Vorstand leitet die Bürgerstiftung und wird für sie nach außen hin tätig. Er verwaltet das Stiftungsvermögen und entscheidet, für welche Projekte die Mittel der Bürgerstiftung eingesetzt werden. Er plant die Arbeit der Stiftung, nimmt Kontakt mit andern Einrichtungen auf, mit denen gemeinsam Projekte durchgeführt werden können, und wirbt dafür, dass genügend Geldmittel für die Arbeit der Stiftung zur Verfügung stehen und dass Bürgerinnen und Bürger sich mit ehrenamtlicher Tätigkeit in der Bürgerstiftung engagieren. Von der Arbeit des Vorstands hängt es also zum guten Teil ab, wie gut die Arbeit der Stiftung ist.
Der Vorstand hat drei bis fünf Mitglieder. Die Mitglieder werden vom Stiftungsrat auf vier Jahre gewählt. Dabei wird alle zwei Jahre ein Teil der Mitglieder neu gewählt. Diese Überlappung der Amtszeiten garantiert Kontinuität in der laufenden Arbeit.
Der Stiftungsrat ist das Aufsichtsorgan der Stiftung. Er wählt die Vorstandsmitglieder und kontrolliert die Arbeit des Vorstands. Er unterstützt und berät den Vorstand aber auch und wirkt insgesamt mit an der Arbeit der Stiftung. So ist es z.B. auch seine Aufgabe, Spenden und Zustiftungen einzuwerben und ehrenamtliche Kräfte zu gewinnen.
Der Stiftungsrat besteht aus fünf bis sieben Personen. Sie werden jeweils auf vier Jahre von der Stifterversammlung gewählt. Dabei wird auch in diesem Gremium alle zwei Jahre ein Teil der Mitglieder neu gewählt, damit die Überlappung der Amtszeiten Kontinuität in der laufenden Arbeit garantieren kann.
Die Stifterversammlung ist der Mitgliederversammlung eines Vereins vergleichbar. Ihr gehören unter bestimmten Voraussetzungen Stifter, Spender und ehrenamtliche Kräfte an. Wer der Bürgerstiftung als Stiftungskapital oder als Spender mindestens 1.000 € zuwendet, wird damit für vier Jahre Mitglied der Stifterversammlung. Für je weitere 1.000 € verlängert sich die Mitgliedschaft um jeweils zusätzliche vier Jahre. Eine Zuwendung von mindestens 5.000 € führt zur Mitgliedschaft in der Stifterversammlung auf Lebenszeit.
Stiftet oder spendet eine juristische Person, z.B. eine GmbH, Geld, so kann sie für den gleichen Zeitraum eine natürliche Person benennen, die dann Mitglied in der Stifterversammlung wird.
Wer z.B. durch Testament für die Zeit nach seinem Tod der Bürgerstiftung Geld zuwendet, kann im Testament nach den gleichen Grundsätzen eine Person als Mitglied der Stifterversammlung benennen.
Der Stifterversammlung können und sollen aber auch Menschen angehören, die kein Geld gegeben haben, die sich aber ehrenamtlich für die Zwecke der Bürgerstiftung eingesetzt haben. Der Stiftungsrat beruft diese ehrenamtlichen Kräfte in die Stifterversammlung. Dies ist nicht nur eine theoretische Bestimmung der Satzung: 27 Mitglieder der Stifterversammlung sind aufgrund ihres ehrenamtlichen Einsatzes berufen worden.
Die Stifterversammlung umfasst alle, die sich mit Geld oder mit Arbeit erheblich für die Bürgerstiftung engagiert haben. Sie repräsentiert damit den Gemeinsinn der Bürgerschaft. Sie hat aber auch eine konkrete Aufgabe: Sie wählt die Mitglieder des Stiftungsrats.