Treuhandstiftung
Sie können auch eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung errichten.
Damit ist der Fortbestand Ihres Vermögens in einer eigenen Stiftung gesichert, ohne dass Sie die bürokratischen Hürden einer eigenen Stiftungsgründung überwinden müssen. Sie bestimmen im Rahmen der Zwecke der Bürgerstiftung Ihren eigenen Stiftungszweck. Sie können der Treuhandstiftung Ihren Namen geben, der dauerhaft mit der Stiftung verbunden bleibt. So tun Sie Gutes über Generationen, und Ihr Name wird gewissermaßen unsterblich.
Eine Treuhandstiftung können Sie zu Lebzeiten errichten, aber auch durch Testament. Möglich ist auch eine Zwischenform: Sie statten die Treuhandstiftung zu Lebzeiten mit einem Anfangsvermögen aus und stocken sie in Ihrem Testament auf. So können Sie selbst noch den Nutzen erfahren, den Ihre Stiftung ermöglicht.
Wenn Sie daran denken, eine Treuhandstiftung zu errichten, sollten Sie das Vorgehen sorgfältig bedenken. Deshalb bieten wir Ihnen Rat und Hilfe an, selbstverständlich auch in persönlichen Gesprächen. Sprechen Sie uns an. Die Vorstandsmitglieder der Bürgerstiftung stehen Ihnen gern zur Verfügung.