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Die Idee der Bürgerstiftung

Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch definierten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.

 

Mitte der 1990er Jahre ließ sich der deutsche Unternehmer und Stifter Reinhard Mohn von nordamerikanischen Erfahrungen inspirieren und forcierte als einer der ersten in Deutschland, die Idee der Bürgerstiftung nach Deutschland zu übertragen. Er regte die Gründung der Stadtstiftung Gütersloh an.

 

Doch er war nicht der einzige, der Interesse an dieser Stiftungsform gefunden hatte: Christian Pfeiffer, als führender Kriminologe bundesweit der Öffentlichkeit bekannt, begeisterte sich ebenfalls für das Modell der amerikanischen „community foundation“. In seiner Heimatstadt Hannover warb er ausdauernd dafür, eine deutsche Variante zu errichten.

​Seit der Gründung der ersten deutschen Bürgerstiftungen in Gütersloh 1996 und Hannover 1997 sind im gesamten Bundesgebiet zahlreiche weitere Stiftungen dieses Typs entstanden. Bereits im Jahr 2000 gaben sich Bürgerstiftungsvertreter beim Arbeitskreis Bürgerstiftungen in Dresden selbst eine Definition, die sogenannten „10 Merkmale einer Bürgerstiftung“. Diese Merkmale basieren vor allem auf der Idee der Unabhängigkeit von einzelnen Stiftern oder Personen, der Idee der Mitbestimmung, des Dienstleistens und der Transparenz.

 

Bürgerstiftungen zielen auf den kontinuierlichen Aufbau eines Stiftungsvermögens ab, um zahlreiche Stiftungszwecke zu verwirklichen. Zum Selbstverständnis gehört die völlige Unabhängigkeit von staatlichen, kommunalen oder Unternehmensstrukturen. Bürger-stiftungen werden von einer Vielzahl und Vielfalt von Stiftern errichtet und getragen.


Im Laufe der Zeit wurde der Ruf nach einer Auszeichnung der „echten Bürgerstiftungen“ laut. So entwickelte der „Arbeitskreis Bürgerstiftungen“ das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, das alljährlich jeweils für die Gültigkeitsdauer von zwei Jahren an die Bürgerstiftungen vergeben wird.


Zur Zeit gibt es ca. 300 Bürgerstiftungen in Deutschland, die das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen tragen, insgesamt sind es über 400.


In einer Analyse der Bürgerstiftungen in Deutschland 2015, kommt die Aktive Bürgerschaft zu dem Ergebnis, dass heute über 39 Millionen Menschen in Deutschland – das sind 48 % der Bevölkerung – Zugang zu einer Bürgerstiftung haben – als Stifter, Spender, Ehrenamtliche oder Projektantragsteller. Die größte Bürgerstiftungsdichte hat Baden-Württemberg mit 8,6 Bürgerstiftungen pro eine Million Einwohner. Es folgen Niedersachsen (7,5) und Nordrhein-Westfalen (6,2). Das Vermögen der deutschen Bürgerstiftungen wuchs 2014 auf insgesamt 305 Mio. Euro (Stand: 31. Dezember 2014). Die Bürgerstiftungen haben 2014 insgesamt 12 Mio. Euro an Spenden eingeworben und über 14 Mio. Euro für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet.


Fast die Hälfte dieser Mittel investieren Bürgerstiftungen in Bildung und Erziehung (47 %), gefolgt von Kunst und Kultur (17 %) und Sozialem (15 %). Rund 30.000 Stifter und 15.000 Ehrenamtliche insgesamt engagieren sich in Bürgerstiftungen: Ca. 10.000 sind ehrenamtlich in Projekten oder Geschäftsstellen aktiv und weitere 5.000 in Vorstand, Kuratorium oder Stiftungsrat.


Im internationalen Vergleich besteht eine Besonderheit deutscher Bürgerstiftungen darin, dass der Großteil nicht nur fördernd tätig ist, sondern auch eigene Projekte durchführt. Mit ihrer Arbeit können sie gestaltend eingreifen und sozialen Wandels beeinflussen. Das Spektrum reicht von Kunst und Kultur über Jugendarbeit bis zu Projekten für oder mit Senioren.


In Bezug auf Staat und Zivilgesellschaft kommt den Bürgerstiftungen eine Brückenfunktion zu: Aufgrund ihrer besonderen Stellung können sie vermittelnd tätig sein und Interessen lautverstärkend weitergeben. Bürgerstiftungen sind Partner des Staates, der Stifter und der Region, der sie sich verpflichten. Einen Ersatz politischer Gremien wollen und können sie jedoch nicht darstellen.

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